Ausnahmen von der Mautpflicht für Traktoren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind für die ab dem 1. Juli geltende Mautpflicht auf Bundesstraßen Ausnahmen für Landwirte und Lohnunternehmer, die mit Traktoren, die bauartbedingt über 40 km/h fahren, vorgesehen, und wenn ja, welche Ausnahmen für Landwirte und Lohnunternehmer wird es geben?