Ausnahmen von der Grunderwerbssteuerpflicht bei Unternehmenskäufen durch Kapitalgesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Fälle ist nach den Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) zum 1. Juli 2021 und aufgrund der damit verbundenen Einführung der sog. Börsenklausel des § 1 Absatz 2c GrEStG ein Unternehmenskauf bzw. eine Fusion von Kapitalgesellschaften, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört und bei dem bzw. der mindestens 10 Prozent der Unternehmensanteile aufgrund eines Geschäfts an einem Wertpapierhandelsplatz i. S. d. § 1 Absatz 2c GrEStG übertragen werden, von der Grunderwerbsteuerpflicht nach § 1 Absatz 2b GrEStG ausgenommen, und wie wären diese Fälle nach dem Regierungsentwurf, ohne die sog. Börsenklausel des § 1 Absatz 2c GrEStG, behandelt worden?