Ausnahmen von den Einschränkungen beim Glyphosatgebrauch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch wen wird definiert, ob künftig ein Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat „nicht möglich oder zumutbar“ ist, womit nach dem vorgelegten Entwurf für eine Pflanzenschutzanwendungsverordnung in diesen Fällen eine Glyphosatanwendung weiter zulässig sein soll (vgl. www.proplanta.de/agrar.nachrichten/agrarpolitik/kloeckner-plant-weitere-beschraenkungen-fuer-pestizideinsatz_article1607766532.html), und welche Kontrollen sind vorgesehen, damit das Erreichen des Glyphosatminderungsziels der Bundesregierung von 75 Prozent nicht durch häufigen Missbrauch dieser Ausnahme unterlaufen wird (vgl. www.topagrar.com/acker/news/glyphosat-verbot-fuer-private-gaerten-soll-2020-kommen-11984606.html)?