Ausnahmen von § 3b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für soziale Medien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen weiteren sozialen Netzwerken und Plattformen hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Ausnahmen vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zugesagt, vor dem Hintergrund, dass gemäß Medienberichten das BMJ dem Kurznachrichtendienst Twitter eine Ausnahme von § 3b NetzDG zu Gegenvorstellungsverfahren gewährt hat (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/twitter-erhaelt-von-bmj-ausnahme-von-netzdg-gegenvorstellungsverfahren)?<br /> <br /> Aus welchen Gründen hält das BMJ an einer Stillhaltevereinbarung mit Twitter zu § 3b NetzDG zu Gegenvorstellungsverfahren fest, obwohl das Verwaltungsgericht Köln diesen Paragraphen bereits für zulässig erklärt hat (www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_01032022/index.php)?