Ausnahmen vom Mindestlohn
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Personen wären nach Einschätzung der Bundesregierung von den aktuell geforderten weiteren Ausnahmen vom Mindestlohn zum Beispiel für junge Menschen bis 21 bzw. 25 Jahren, Praktikanten (insbesondere für freiwillig absolvierte Praktika von mehr als sechs Wochen, die im derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesegierung noch nicht vom Mindestlohn ausgenommen sind), ostdeutsche Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, Taxifahrer, Zeitungszusteller, Geringqualifizierte, ältere Arbeitslose und Langzeitarbeitslose betroffen (bitte auf die im Gespräch befindlichen Gruppen im Einzelnen eingehen)?</p>