Ausnahmen für Müllheizkraftwerke bezüglich der Emissionswerte im Fall einer Gasmangellage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung eine bundesweite Regelung, welche es bei einer Gasmangellage in Verbindung mit Lieferengpässen bei der Betriebsmittelversorgung von Müllheizkraftwerten erlaubt, Emissionsgrenzwerte wie die Einhaltung der Verbrennungsbedingungen (Mindesttemperatur) gemäß § 6 Absatz 1 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) oder die Einhaltung der Verbrennungsbedingungen beim Anund Abfahren der Anlage gemäß den §§ 6, 8 und 9 der 17. BImSchV temporär unterschreiten zu dürfen?