Ausnahmen beim Ausbau der Gigabitnetze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung die "besonders schwer abgelegenen Ausnahmen oder schwer erschließbaren" Anschlüsse (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 113 auf Bundestagsdrucksache 19/4173) bei dem von ihr angestrebten flächendeckenden Ausbau der Gigabitnetze genau, und ist die Bundesregierung bereit, finanzschwache Kommunen, die ohne eine Übernahme ihres Eigenmittelbeitrags durch das Land auskommen müssen, von der Verpflichtung zum flächendeckenden Ausbau zu befreien?