Ausnahmen bei der Absenkung der Lkw- Mautpflichtgrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen von der von der Bundesregierung geplanten Absenkung der Lkw-Mautpflichtgrenze ausgenommen, oder sollen diese künftig in die Maut einbezogen werden (siehe Ergebnis des Koalitionsausschusses am 28. März 2023 "Die LkwMautpflichtgrenze wird zum 1. Januar 2024 abgesenkt, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse in die Gebührenerhebung einbezogen sind. […] Handwerksbetriebe werden ausgenommen.")?