Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftlich genutzte Drohnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftlich genutzte Drohnen ein, um beispielsweise unbemannte Fluggeräte, die Material zur Schädlingsbekämpfung abwerfen, auch in der Betriebskategorie "offen" nutzen zu können, anstatt wie gegenwärtig in der Betriebskategorie "speziell", wie in der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 und 2020/746 vorgesehen?