Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Rodentizids Ratron in Thüringen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf der Basis welcher Risikobewertungen durch welche Fachbehörden hat die Bundesregierung eine Ausnahmegenehmigung für den breitflächigen Einsatz des Rodentizids „Ratron“ (Wirkstoff Chlorphacinon) in Thüringen erteilt, obwohl die erhebliche Toxizität dieses Wirkstoffes für zahlreiche Nichtzielorganismen und für einheimische Beutegreifer oder Zugvögel, die an Chlorphacinon verendete Nagetiere verzehren, wissenschaftlich belegt ist und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb 2010 verschiedenen Pestiziden mit dem Wirkstoff Chlorphacinon die Zulassung entzogen hatte?