Ausnahme von der Zeiterfassungspflicht für im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, bei der angekündigten Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige und Ehegatten von der Verpflichtung zur Zeiterfassung auszunehmen, wenn ja, unter welchen Bedingungen, und wenn nein, warum nicht?