Ausnahme von der Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 in nationales Recht, im Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht, die Beibehaltung der Ausnahme von der Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt?