Ausnahme von der Optionspflicht für Staatsangehörige der Schweiz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welchen Erwägungen – insbesondere integrationspolitischer Art – rechtfertigt es die Bundesregierung, dass § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 angenommenen Entwurfs der Bundesregierung Staatsangehörige der Schweiz, nicht aber Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, von der Optionspflicht ausnimmt?</p>