Ausnahme von Biomethan-Blockheizkraftwerken bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung schriftliche Vereinbarungen von den regionalen Behörden für die Biogasanlagen zu den neuen Bestimmungen beim aufgehobenen Biogasdeckel bzw. reicht dazu eine Anzeige dort aus, und wie viele Biogasanlagen haben ihre Produktion über die Höchstbemessungsleistung hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgeweitet?