Ausnahme vom Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Beschäftigte in Betrieben mit maximal 15 Mitarbeitern
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben, bei der geplanten Pflegezeit, Beschäftigte in Betrieben mit 15 oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit auszunehmen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Referentenentwurf, Stand: 9. September 2014, dort Artikel 1 § 2), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Größenordnung der vom Rechtsanspruch Ausgeschlossenen (bitte Anteil an allen Beschäftigten sowie absolute Zahl nennen)?</p>