Ausnahme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Mitfinanzierung des Bankenabwicklungsfonds
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Was unternimmt die Bundesregierung, damit Sparkassen und Genossenschaftsbanken, das heißt Kreditinstitute mit eigenen Sicherungssystemen sowie stabilen und transparenten Geschäftsmodellen, von der Europäischen Kommission nicht als "systemrelevant" eingestuft und damit nicht zur Mitfinanzierung des von der Europäischen Kommission geplanten sog. Bankenabwicklungsfonds durch eigene Beiträge herangezogen werden können, und inwiefern werden Anstrengungen unternommen, die Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zumindest beitragsmindernd anzuerkennen? </p>