Ausnahme der Derivategeschäfte beim Gesetzentwurf zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmen die Medienberichte (vgl. Handelsblatt vom 2. Juni 2010, S. 33), dass die Bundesregierung ihren entsprechenden Gesetzentwurf dahingehend modifiziert hat, dass zwar ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien, Staatsschuldtitel und Kreditausfallversicherungen auf Staatsschuldtitel (Credit Default Swaps) generell verboten werden sollen, aber gerade Derivategeschäfte von diesem Verbot ausgenommen sind, und wenn ja, warum plant die Bundesregierung diese Ausnahme für Derivategeschäfte?