Ausnahme bestimmter Landwirtschaftsbetriebe von den roten Gebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb macht die Bundesregierung nicht von der rechtlichen Möglichkeit der EU-Düngeverordnung Gebrauch, im Düngemittelrecht die rechtliche Grundlage für einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigungen zu schaffen, um landwirtschaftliche Betriebe von den sog. roten Gebieten auszunehmen, wenn ihnen betriebsindividuell durch eine substantiierte Stoffstrombilanz der Nachweis gelingt, keinen übermäßigen Stickstoffeintrag in die Böden zu bewirken?