Ausnahme bei der Aktiensteuer für die Altersvorsorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hielte es die Bundesregierung für richtig, dass Deutschland bei der vom Bundesminister der Finanzen und seinem französischen Amtskollegen geplanten Aktiensteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit von der Option, eine Ausnahme für die Altersvorsorge einzuführen, Gebrauch macht?<br /> <br /> Mit welcher Aufkommenswirkung kalkuliert die Bundesregierung mit und ohne Einbeziehung der Altersvorsorge in die neue Steuer?