Ausmaß des Zerlegungsziels der drei großen Länder des Länderfinanzausgleichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Ausmaß ist das Zerlegungsziel bei den drei großen Zahlerländern des Länderfinanzausgleichs derzeit erreicht worden, die "erhebungstechnisch bedingten Differenzen zwischen der örtlichen Vereinnahmung der Lohnsteuer sowie der Körperschaftsteuer und der tatsächlich vorhandenen Wirtschaftskraft abzubauen” (BVerfGE, a. a. O.), gemessen am Bruttoinlandsprodukt und an den Steuereinnahmen nach Zerlegung pro Kopf?