Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Mit welcher Begründung wurden als Voraussetzung für eine Lärmsanierung an Bundesfernstraßen nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) Immissionsgrenzwerte von 70 bis 75 dB (A) bei Tag und von 60 bis 65 dB (A) bei Nacht festgelegt, was die Werte, die in Österreich nach der Dienstanweisung – Lärmschutz an Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) – gelten, um 10 dB (A) übertrifft und damit den Anwohnern doppelt so viel Lärm zumutet, und inwieweit plant die Bundesregierung die Immissionsgrenzwerte der VLÄrmSchR 97) abzusenken?</span> <span><br /> </span>