Auslieferung von Julian Assange durch Großbritannien an die USA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung Schweizer Juristen, wonach Großbritannien mit einer Auslieferung des Journalisten Julian Assange an die USA gegen elementarste international anerkannte Grundrechte (Folterverbot, fair trial, Artikel 3 und 6 EMRK) und zwingendes Völkerrecht (Non-Refoulement der Genfer-Flüchtlingskonvention) verstößt (dpa vom 2. Mai 2019 (http://dpaq.de/5vslz), und inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter, Nils Melzer, eine Auslieferung Julian Assanges an die USA könne diesen „einem echten Risiko schwerwiegender Verletzungen seiner Menschenrechte aussetzen, einschließlich seiner Redefreiheit, seines Rechts auf einen fairen Prozess und des Verbots grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/un-menschenrechtler-befuerchtet-gefahr-fuer-assanges-rechte-16127450.html)?