Auslieferung der Ruhrkohle an die Stromwirtschaft - Panne oder Absicht des Kartellamtes (G-SIG: 11000503)
Übernahme eines Aktienpakets an der Ruhrkohle AG durch die Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW) und damit Verstärkung des Einflusses der Elektrizitätswirtschaft; Bedenken des Bundeskartellamts hiergegen, verspätete Zustellung der Einspruchsschreiben, Disziplinarverfahren gegen die verantwortlichen Beamten bei Bundespost und Bundeskartellamt; Abwendung nachteiliger Wettbewerbsfolgen, ggfs durch Übertragung von Ruhrkohle-Anteilen auf die VEBA