Auslesung der Inhalte von beschlagnahmten Handys durch Polizeibehörden mittels IT-Forensik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Behördenpraxis der Polizeibehörden des Bundes vor, bei beschlagnahmten Handys deren Inhalte mittels IT-Forensik auszulesen (bitte in Zahlen möglichst konkret aufschlüsseln nach Fällen beschlagnahmter Handys und Fällen, in denen IT-Forensik durchgeführt wurde), und wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der IT-Forensik an beschlagnahmten Handys vor dem Hintergrund, dass nach meiner Ansicht keine explizite Rechtsgrundlage vorhanden ist?