Auslegung des Wartime Host Nation Support-Abkommens (G-SIG: 11002101)
Formalisierung des im Abkommen vorgesehenen Konsultationsverfahrens für die gemeinsame Festlegung einer Krise (Art. 1), Wahrung der Befugnisse des Deutschen Bundestages zur Feststellung des "Spannungsfalles" (Art. 80a GG) und zur Feststellung des "Verteidigungsfalles" (Art. 115a GG), Sicherstellung der Einhaltung des Vertragszwecks des Abkommens durch eine Änderung des Abkommenstextes