Auslegung der in § 65b SGB V vorgesehenen Voraussetzung einer unabhängigen Patientenberatung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie legt die Bundesregierung die in § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehene Voraussetzung einer unabhängigen Patientenberatung ("Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen darf auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus") aus, und ließe sich nach Ansicht der Bundesregierung die Beauftragung eines Callcenters, das z. B. überwiegend für Krankenkassen tätig ist, mit dieser gesetzlichen Vorgabe vereinbaren (bitte begründen; vgl. Neue Westfälische Zeitung vom 18. Juni 2015)?