Auslegung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Kontext organisationsbezogener Teilnahmekriterien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung meine durch mich bewusst abstrakt-generell formulierte Schriftliche Frage nach der Auslegung des Begriffs "freiheitlich demokratische Grundordnung" (Arbeitsnummer 0329 aus April 2025), ob Organisationen die "Gewähr bieten [können] für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit" und wie das möglich sei, wenn diese Organisationen Veranstaltungen durchführen, auf denen nur Personen mit bestimmten rassischen Merkmalen teilnehmen dürfen, nicht beantwortet, sondern auf eine bloß beispielhaft genannte konkrete Veranstaltung Bezug genommen, und wird die Bundesregierung meine Frage nun grundsätzlich beantworten?