Auslaufverbot für unter deutscher Flagge fahrende NGO-Seenotrettungsschiffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es angesichts des Zustandes, dass der Appell des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an die NGO-Seenotrettungsorganisationen vom 6. April 2020 (Aktenzeichen AG M4-21004/197111), Ausfahrten unter deutscher Flagge fahrender Seenotrettungsschiffe zu unterlassen, keine Beachtung findet und der meines Erachtens dadurch entstehenden Gefahr der unkontrollierten massenweisen Einreise von COVID-19-Infizierten, die nur in Deutschland ausgeschifft werden dürfen, aus Sicht der Bundesregierung nicht wirksamer und geradezu geboten, für die unter deutscher Flagge fahrenden NGOSeenotrettungsschiffe ein Auslaufverbot zu erlassen, um dadurch auch die mutmaßliche Zusammenarbeit nordafrikanischer Schlepper mit den Seenotrettungsschiffen zu unterbinden (siehe WamS "Lichter in der Nacht", 26. April 2020, S. 7)?