Ausländerpolitik (G-SIG: 09001088)
Die Bundesrepublik Deutschland kein Einwanderungsland, Unterbindung des ungesteuerten Zuzugs von Ausländern, Beibehaltung des Anwerbestops, Verhinderung der illegalen Einreise und des ungesetzlichen Aufenthaltes von Ausländern, Bekämpfung von illegaler Arbeitsaufnahme und Beschäftigung, Ausbildung und Studium kein Grund für eine Dauerniederlassung, keine zusätzliche Aufnahme von Ausländern durch weitere EG-Assoziierungen und -Beitritte, insbesondere im Fall der Türkei; Eindämmung der Flut von Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlingen; soziale und kulturelle Verantwortung für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer und ihre Familien, Berücksichtigung der berechtigten Interessen der ausländischen Kinder bei Unterricht und Bildung an deutschen Schulen, Frage des Wahlrechts für Ausländer; Erhaltung der Rückkehrfähigkeit und Rückkehrbereitschaft der Ausländer in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern; nachhaltige Bekämpfung von Kriminalität und politischem Extremismus von Ausländern, Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Ausländerbehörden