Auslagerung von Geschäftsbereichen der Deutschen Post in Tochterfirmen ohne Tarifbindung
<br /> Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mittelbaren Staatsbeteiligung an der Deutschen Post AG für problematisch, wenn Teile der Belegschaft, wie – mir bekannt gemacht wurde – die Beschäftigten der Deutschen Post Customer Service Center GmbH (Kundenservice, Beschwerdemanagement) in Tochterfirmen ohne Tarifbindung arbeiten, und sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres wiederholt erklärten Zieles der Stärkung der Tarifbindung (Zitat der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: "Die Tarifbindung zu stärken ist eine der Aufgaben, der ich mich verpflichtet fühle", PM vom 12. Januar 2020, abrufbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kanzlerin-merkel-wuerdigt-rolle-dergewerkschaften-1711782) einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um eine Tarifflucht durch Gründung von Tochterfirmen und Betriebsübergang von Beschäftigten von tarifgebundenen Mutter- auf tariflose Tochterfirmen zu erschweren?