Auslagerung und Privatisierung von Aufgaben im Bereich der Justiz im Rahmen eines Justizzentrums
Bewertung einzelner Tätigkeiten als nichthoheitliche Aufgaben und ihre Übertragbarkeit an Private, Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Private, Datenschutzbelange, Wirkungsmächtigkeit einfachvertraglicher Vereinbarungen statt Weisungsrecht und Dienstaufsicht, bisherige Erfahrungen mit ÖPP-Projekten im Bereich der Justiz