Auslagerung der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe vom BMZ in das Auswärtige Amt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht die Auslagerung der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in das Auswärtige Amt, obwohl diese Auslagerung in dem jetzt vorliegenden Gutachten nicht empfohlen und das Parlament erst nach Vollzug unterrichtet wurde, und wie wird das BMZ sicherstellen, dass die kurzfristige Hilfe weiterhin abgestimmt und nachhaltig mit den anschließenden mittel- und langfristigen entwicklungspolitischen Maßnahmen verbunden wird?