Auskunftserteilung von Staatsvertretern gegenüber Journalisten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für zulässig, wenn Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Stellen wie der Bundesministerien und insbesondere der Geheimdienste des Bundes (BND, BfV, MAD) bei ihrer amtlichen Informationsarbeit (z. B. in Hintergrundgesprächen) gegenüber Journalistinnen und Journalisten konkrete Auskünfte zu Sachverhalten geben, wobei sie zugleich verlangen, dass diese nur ohne Quelle und insbesondere ohne Nennung der auskunftgebenden Behörde journalistisch verwendet werden dürfen, beispielsweise dass sich die behördlichen Vertreterinnen und Vertreter diesem Zusammenhang gegenüber Journalistinnen und Journalisten auf Informantenschutz berufen, wie er in Ziffer 5 Richtlinie 5.1. des Pressekodex niedergelegt ist, oder dass sie sich darauf berufen, sie hätten die Informationen "privat" bzw. "als Privatleute" erteilt, und wie beurteilt es die Bundesregierung, dass es in solchen Fällen für die Öffentlichkeit intransparent bleibt, dass Behörden die mediale Berichterstattung mit ihren Informationen und Inhalten beeinflussen?