Auskünfte der Bundesregierung zu Sachverhalten im Bereich politisch motivierter Kriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Sachverhalte der Taten in Fällen von Politisch motivierter Kriminalität in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7995 angegeben und auf die konkrete Frage nach den Sachverhalten die Auskunft zu den Sachverhalten verweigert (Bundestagsdrucksache 20/7928) und geäußert, dass diese "den ermittlungsleitenden Staatsanwaltschaften in den Ländern [obliegen würden] und "daher durch die Bundesregierung nicht beauskunftet" werde und sieht die Bundesregierung darin einen Widerspruch (Antwort bitte ausführen)?