Aushebelung tarifvertragliche Bestimmungen über Rahmenverträge zwischen Leiharbeitsunternehmen und Kundenbetrieb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt (siehe etwa Bürger-Mail über den Verteiler des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 3. Januar 2023 um 15.20 Uhr), dass bei der Leiharbeit in manchen Fällen über sogenannte Rahmenverträge zwischen Verleiher und Kundenbetrieb tarifvertragliche Bestimmungen (etwa zu Vergütungshöhe und Samstagszuschlägen) ausgehebelt werden, und teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass dieses Vorgehen illegal ist?