Ausgrenzung vom Schulbedarfspaket bei hilfebedürftigen Schulkindern im Hartz-IV-Bezug
<span>Begrenzung des sogenannten Schulbedarfspakets auf hilfsbedürftige Schüler nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 10, weitere Anspruchsbegrenzungen für das Schulbedarfspaket nach SGB II</span>