Ausgrenzung beenden - Einbürgerungen umfassend erleichtern
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Einbürgerung nach fünfjährigem Aufenthalt, Verleihung der Staatsangehörigkeit durch Geburt (ius soli), Akzeptierung von Mehrfachstaatsbürgerschaft, Einbürgerung unabhängig vom Sozialstatus, keine "Gesinnungsprüfung", einfache Deutschkenntnisse als ausreichende Voraussetzung, Freiwilligkeit und Kostenfreiheit von Staatsbürgerschaftskursen, Heraufsetzung der "Bagatellgrenze" anrechnungsfrei bleibender Straftaten