Ausgliederung der Bodenverkehrsdienste der Flughafen Köln/Bonn GmbH in eine Tochtergesellschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> War den Vertretern der Bundesregierung und der Bundesliegenschaftsverwaltung bei der Zustimmung zu dem in der Antwort auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/13176 zitierten Beschluss der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 28. Juni 2019, die Verluste der Bodenverkehrsdienste „schnellstmöglich zu reduzieren und spätestens im Jahr 2030 zu beenden“, bewusst, dass dieser Beschluss von der Geschäftsführung als Zustimmung zu einer möglichen Ausgründung der Bodenverkehrsdienste am Flughafen Köln/Bonn in eine nicht an die Tarife des öffentlichen Dienstes gebundene Tochtergesellschaft gedeutet werden könnte, welche dann nach ver.di-Angaben (vgl. ver.di: Am Flughafen Köln/Bonn drohen Lohnsenkungen, General-Anzeiger vom 19. Juli 2019) für einen großen Teil der rund 700 Beschäftigten zu erheblichen Einkommensverlusten führen würde, und wie begründet sie ihre Haltung?