Ausgleichszahlungen für eine verringerte Auslastung in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt nach Auffassung der Bundesregierung für Krankenhäuser, die in der jetzigen Situation der Corona-Krise Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, (www.tagesschau.de/wirtschaft/krankenhaus-kurzarbeit-101.html) die Regelung zur Ausgleichszahlung für im Vergleich zum Vorjahr verringerte Auslastung nach Artikel 1 des COVID-19-Krakenhausentlastungsgesetzes in vollem Umfang, und könnte hier nach Auffassung der Bundesregierung eine Änderung dieser Regelungen zur Vermeidung unerwünschter Anreize notwendig sein?