Ausgleichsmaßnahmen für Besitzer älterer in der Regel nicht E-10-tauglicher Kraftfahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der Einführung des neuen Biosprits E 10, damit die Besitzer von in der Regel älteren Kraftfahrzeugen, die nicht E-10-tauglich sind, finanziell nicht schlechter gestellt werden und sie durch die Verteuerung des herkömmlichen Kraftstoffs nicht zum Verkauf ihrer Autos gezwungen werden?