Ausgleich vorübergehender Gewerbesteuermindereinnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht es im Ermessen der Länder, ob sie den Gemeinden im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache 384/20, insbesondere Artikel 1 § 2) auch solche vorübergehenden Gewerbesteuermindereinnahmen ausgleichen, die nur durch die Stundung von Forderungen entstehen und die in naher Zukunft beglichen werden?