Ausgleich des Wegfalls der ermäßigten Umsatzsteuer für Integrationsbetriebe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung etwaige Nachteile für Integrationsbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten, auszugleichen, weil sie Presseberichten (vgl. u. a. Tagesschau vom 17. Juni 2013) zufolge bei der Umsatzsteuer nun nicht mehr dem ermäßigten, sondern dem regulären Steuersatz unterliegen?