Ausgestaltung von Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug einer Teilrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in der Überlegung, die Hinzuverdienstgrenze bei dem Bezug einer Teilrente daran zu knüpfen, dass das Einkommen aus Rente und Erwerbstätigkeit das zuletzt erzielte Bruttoentgelt nicht überschreitet, gegenüber Modellen, wonach auf eine monetäre Hinzuverdienstgrenze verzichtet und stattdessen eine komplementäre zeitliche Begrenzung der Erwerbstätigkeit vorgeschlagen wird, so dass z. B. bei dem Bezug einer Ein-Drittel-Teilrente eine Erwerbstätigkeit im Umfang von zwei Dritteln der vorherigen Vollzeitbeschäftigung möglich wäre?