Ausgestaltung eines Hilfsfonds für Kinder in Behindertenheimen und Psychiatrien vor dem Hintergrund geleisteter Zwangsarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie könnte in einer Hilfsfondslösung für Kinder, die (in den Jahren 1949 bis 1990) in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht erfahren haben, der Aspekt berücksichtigt werden, dass diese Kinder – auch unter 15-jährige Kinder – Zwangsarbeit verrichten mussten?