Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung zur geplanten stündlichen Zugverbindung München–Landshut–Regensburg–Schwandorf– Hof/Prag ab Dezember 2023 die bestehende zweistündige Verbindung München–Landshut–Regensburg–Neumarkt–Nürnberg aufrecht erhalten bleiben (vgl. https://beg.bahnland-bayern.de/de/pressemitteilungen/bayerische-eisenbahngesellschaft-stellt-entwicklungsplan-f%C3%BCr-die-regio-sbahn-regensburg-vor), und inwiefern ist es richtig, dass mit der Einrichtung der stündlichen Verbindung Regensburg–Neumarkt–Nürnberg ab Dezember 2024 (und dem Wegfall der Verbindungen München–Landshut–Regensburg–Neumarkt– Nürnberg) beim Umstieg zwischen Landshut und Nürnberg in Regensburg Umsteigezeiten von mehr als 30 Minuten geplant sind?