Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Verantwortungsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll das neue Institut der Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich ausgestaltet werden, und in welcher Form soll es vor der Registrierung die Möglichkeit einer Ausgestaltung zwischen den Parteien geben (bitte in detaillierter Ausführung der geplanten Möglichkeiten beantworten)?<br /> <br /> Mit welcher Zahl an Verantwortungsgemeinschaften rechnet die Bundesregierung jährlich (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)?<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, mit dem Institut der Verantwortungsgemeinschaft die bisher bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung einer nichtehelichen Partnerschaft zu ersetzen oder zu erweitern, und falls ja, warum betrachtet man die bisher bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die mit einer Verantwortungsgemeinschaft zu regelnden Fragen zu klären, als nicht ausreichend (bitte mit Angabe der Gründe, warum die jeweilige bestehende Rechtsgrundlage als nicht ausreichend angesehen wird)?