Ausgestaltung des geplanten Reisesicherungsfonds
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass beim geplanten Reisesicherungsfonds eine Differenzierung der von Reiseveranstaltern zu leistenden Entgelten und Sicherheiten nach zu erwartenden Repatriierungskosten notwendig ist, oder ist sie der Auffassung, dass der Reisepreis allein eine ausreichende Messgröße für mögliche Repatriierungskosten darstellt?</div>