Ausgestaltung des geplanten Rechtsinstituts der Verantwortungsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Familienbundes der Katholiken bei der öffentlichen Anhörung zum Antrag der FDP-Fraktion "Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen", Bundestagsdrucksache 19/16454, er sehe bei einem unverbindlicheren Konkurrenzinstitut zur Ehe die Gefahr, dass der Staat die im Grundgesetz unter "besonderen Schutz" gestellte Ehe schwächen und den gesellschaftlichen Trend zu mehr Unverbindlichkeit aktiv verstärken und fördern würde, und "jederzeit kündbar" sei zwar in der heutigen Zeit ein "eindeutiges Verkaufsargument" – aber für die Partnerschaften und Familien kein Fortschritt, und falls nein, wie soll bei einer Verantwortungsgemeinschaft den Maßgaben von Artikel 6 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes des besonderen Schutzes von Ehe und Familie Rechnung getragen werden?<br /> <br /> Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, "Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.", umzusetzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in das Parlament einzubringen (bitte mit Zeitplan zu den einzelnen Schritten)?