Ausgestaltung des geplanten Betreuungsgelds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Bundestagsdrucksache 17/9917) bei Geschwisterkindern bzw. Mehrlingen eine Anrechnung von mehrfachem Bezug von Betreuungsgeld oder Parallelbezug mit Elterngeld für ein kleineres Kind (ggf. auch von verschiedenen Elternteilen bezogen), und gibt es Anreize zu einer partnerschaftlichen Aufteilung des Bezugs von Betreuungsgeld?