Ausgestaltung des ergänzenden Hilfsinstruments für coronabedingt besonders schwer betroffene Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird das im Beschluss der Bund-LänderKonferenz vom 22. März 2021 (Ziffer 8) angekündigte ergänzende Hilfsinstrument für die in der Corona-Krise besonders schwer betroffenen Unternehmen ausgestaltet, und wann ist mit entsprechenden Leistungen für die Unternehmen zu rechnen?